Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.